Reinhold Steinhusen
wurde im Jahre 1945 in Schleswig geboren.
Er ist als Rechtsanwalt seit 1974 tätig. Im Jahre 1976 wurde er zum Notar ernannt. Reinhold Steinhusen ist zugleich Fachanwalt für Steuerrecht.
In der Kanzlei betreut Reinhold Steinhusen überwiegend, aber nicht ausschließlich neben dem Notariat die Fachgebiete des Steuerrechts (einschließlich Steuerstrafsachen und Finanzgerichtsprozesse) als Fachanwalt sowie des allgemeinen Zivilrechts und Vertragsrechts. Daneben widmet er sich auch dem Arzt- und Medizinrecht, Baurecht und Europarecht.
Reinhold Steinhusen ist langjähriges Mitglied des Vereins "Anwälte für Ärzte" und der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein sowie des Flensburger und des Deutschen Anwaltsvereins.
Rechtsgebiete:

Reinhold Steinhusen
Rechtsanwalt und Notar a.D.
Fachanwalt für Steuerrecht
Sekretariat: | Fr. Claudia Mittelstädt 0461 - 14600 - 36 |
E-Mail: | rs@stc-flensburg.de |