Max Thiele

Max Thiele

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Sekretariat:  Fr. Claudia Mittelstädt
0461 – 14600 – 36
E-Mail:  mt@steinhusen-flensburg.de

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen und Streitigkeiten zu diesem Thema zur Seite. Bei Beratungsbedarf vereinbaren Sie bitte einen Termin oder schreiben Sie uns eine Nachricht.

Regelungen zu den typischen Bankgeschäften finden sich hauptsächlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das Schuldrecht enthält detaillierte Regeln zum Darlehen (§§ 488 ff.), zum Verbraucherdarlehen (§§ 491 ff.), für Finanzierungshilfen (§§ 499 ff.), zum Zahlungsvertrag (§§ 676d ff.), zum Überweisungsauftrag (§§ 676a ff.) und zum Girovertrag (§§ 676f ff.). Für Kreditsicherheiten gelten die sachenrechtlichen Vorschriften des BGB. Darüber hinaus enthalten Wechselgesetz, Scheckgesetz, Geldwäschegesetz (GwG) und das Handelsgesetzbuch (HGB) weitere bankenrechtliche Vorschriften.

Kapital kann in Wertpapieren angelegt werden (Aktien, Fonds, Anleihen). Neben gewerblichen Kapitalanlegern (Banken, Versicherungen, Anlagegesellschaften, Industrieunternehmen u.a.) können sich auch private Kapitalanleger mithilfe eines Wertpapierdepots bei der Bank am Börsenhandel beteiligen. Rechtliche Aspekte zu diesem Bereich enthält das Kapitalanlegerrecht. Der Kapitalmarkt hat seine gesetzliche Grundlage hauptsächlich im Börsengesetz, Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz (Wertpapierprospektgesetz, WpPG), im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), im Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) und im Kapitalmarkt-Musterverfahrensgesetz (KapMuG).

Vorschriften zur Bankaufsicht finden sich beispielsweise in dem Bundesbankgesetz (BBankG), im Kreditwesengesetz (KWG), im Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG), im Investmentgesetz (InvG) und im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Bankenaufsicht obliegt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die europäische Zentralbank hat die Aufsicht über den Zahlungsverkehr.

Dem Anlegerrecht kommt innerhalb des Bankrechts eine ganz besonders wichtige Bedeutung zu. Das Anlegerrecht hat die Aufgabe, Investoren vor Fehlentscheidungen bezüglich einer Geldanlage zu schützen. Dabei ist es weder relevant ob der Anleger sein Geld privat oder geschäftlich investiert noch kommt es auf die Art der Geldanlage (Aktien, Immobilien etc.) an. Viele Menschen entschließen sich dazu, zur Reduzierung der eigenen Steuerlast, zur Altersicherung oder aus renditeorientierten Gründen zur Kapitalanlage. Risikofreie Anlagen mit hohen Renditen würde jeder Anleger sofort zeichnen. Gerade hier ist jedoch besondere Vorsicht angeraten.

Der Rechtsanwalt kann insoweit in verschiedenen Punkten behilflich sein: Zum einen kann er vor Anlageentscheidung hinzugezogen werden, um die Anlage kritisch zu prüfen.

Weiter kann der Anleger während der laufenden Anlage für wichtige Entscheidungen anwaltlichen Rat einholen (z. B. beim Thema Nachschüsse).

Soll eine Abwicklung der Beteiligung erfolgen sollte unbedingt anwaltlicher Rat eingeholt werden. Eine Rückabwicklung kann insbesondere bei Scheitern der Anlage und Beratungsverschulden der Bank, des Beraters oder des Anlagevermittlers in Betracht kommen.

Der Gesetzgeber geht dabei wohl nicht zu Unrecht davon aus, dass Anleger in den meisten Fällen nur über laienhaftes Wissen verfügen und daher nicht nur auf eine kompetente Beratung angewiesen sind, sondern diese auch voraussetzen können. Im Klartext bedeutet dies, dass Anleger ihr Geld von der Bank oder dem selbstständigen Finanzberater zurückfordern können, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die fragliche Investition nur aufgrund von groben Beratungsfehlern getätigt worden ist. Im Frühjahr 2009 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass in besonders gravierenden Fällen sogar eine Umkehr der Beweislast zu Ungunsten der Bank erfolgen kann.

Eine weitere Aufgabe des Anlegerrechts neben dem Schutz vor fragwürdigen und verlustreichen Anlagegeschäften ist z.B. die Einräumung des Widerrufsrechts für Haustürgeschäfte, die mit Finanzdienstleistungen jeglicher Art zu tun haben. Das Bank- und Anlegerrecht ist darüber hinaus zumindest teilweise auch in der Wirtschaft zu finden, etwa wenn es um Beteiligungen an Gesellschaften oder sonstigen Unternehmen geht.

Im weitesten Sinne umfasst dieser Fachbereich also:

  • Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere 
    a) Allgemeine Geschäftsbedingungen, 
    b) Bankvertragsrecht, 
    c) das Konto und dessen Sonderformen,
  • Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Auslandsgeschäft,
  • Zahlungsverkehr, insbesondere a) Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr, b) EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking, c) Kreditkartengeschäft,
  • Wertpapierhandel, Depotgeschäft, Investmentgeschäft, Konsortial-/Emissionsgeschäft einschließlich Auslandsgeschäft,
  • Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung,
  • Factoring/Leasing,
  • Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte,
  • Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft und Kartellrecht,
  • Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht,
  • Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.

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