Das Dezernat „Handels- und Gesellschaftsrecht“ wird in unserer Kanzlei betreut von Rechtsanwalt Matthias Otter. Gerne steht Ihnen Herr Otter bei Fragen und Streitigkeiten zu diesem Thema zur Seite. In unserem Notariat werden die beurkundungspflichtigen Geschäfte vorgenommen. Bei Beratungsbedarf vereinbaren Sie bitte einen Termin oder schreiben Sie uns eine Nachricht
Das Gesellschaftsrecht ist einem stetigen Wandel unterworfen, zuletzt durch die GmbH-Reform (MoMiG), so dass sowohl bei der Gründung einer Gesellschaft als auch bei bereits bestehenden Gesellschaften deren Gesellschaftsverträge stets überprüft werden sollten.
Das Gesellschaftsrecht ist insbesondere im BGB, im HGB, im AktG und GmbHG geregelt. Grundform ist der eingetragene Verein (e.V.) als Körperschaft. Daneben regelt das Gesellschaftsrecht das Recht der Personengesellschaften (z.B. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Partnergesellschaft, offene Handelsgesellschaft (oHG), EWIV, Kommanditgesellschaft (KG oder GmbH & Co. KG), stille Gesellschaft) sowie der Kapitalgesellschaften (Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaft/UG (haftungsbeschränkt), Aktiengesellschft (AG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Europäische Aktiengesellschaft (SE), eingetragene Genossenschaft (eG), Europäische Genossenschaft (SCE) und die Sonderform der REIT-AG). Gegenstand der Regelungen sind insbesondere auch die gesellschaftsinternen Rechtsverhältnisse der Gesellschafter untereinander, der Gesellschaft zu den Gesellschaftern und den etwaigen Geschäftsführern. Auch Haftungsfragen, z.B. die Geschäftsführerhaftung des Geschäftsführers bei der GmbH sind von großer Bedeutung.