Max Thiele

Max Thiele

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Sekretariat:  Fr. Claudia Mittelstädt
0461 – 14600 – 36
E-Mail:  mt@steinhusen-flensburg.de

Das Dezernat „Verkehrsrecht“ wird in unserer Kanzlei betreut von Rechtsanwalt Max Thiele. Gerne steht Ihnen Herr Thiele bei Fragen und Streitigkeiten zu diesem Thema zur Seite. Bei Beratungsbedarf vereinbaren Sie bitte einen Termin oder schreiben Sie uns eine Nachricht.

Im Verkehrsrecht geht es meist um die folgenden Rechtsbezüge:

  • Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht,
  • Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen,
  • Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,
  • Recht der Fahrerlaubnis,
  • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Ist Ihnen im Straßenverkehr ein Schaden entstanden, sollten Sie sich mit der Regulierung nicht zusätzlich belasten, zumal die entstehenden rechtsverfolgungskosten Teil Ihres Schadensersatzanspruches gegen den Unfallgegner und dessen Versicherung sind. Im übrigen trägt eine Rechtschutzversicherung in der Regel die entstehenden Kosten. Wir ermitteln für Sie den Versicherer des Unfallgegners und sorgen für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche:

  • Schadensersatz
  • Nutzungsausfall
  • Mietwagenkosten
  • Totalschaden
  • Abrechnung auf Gutachtenbasis
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall
  • Dauerschaden
  • Rente
  • Haushaltsführungsschaden etc.

Vielfach wissen Geschädigte nicht, was alles ersetzt verlangt werden kann! Gerade in diesem Bereich kann man ohne anwaltliche Vertretung viel Geld verschenken, weil die Haftpflichtversicherungen nicht nur versuchen, die Entschädigungsleistung möglichst gering zu halten, sondern auch, weil gerade bei nicht anwaltlich vertretenen Unfallopfern versucht wird, die Regulierung des Schadens in die Länge zu ziehen, obwohl die Haftungslage eindeutig ist.

Bei einer Verletzung durch den Verkehrsunfall haben Sie neben einem Anspruch auf Schmerzensgeld auch Anspruch auf Erstattung Ihres Verdienstausfalls bzw. Ihres Erwerbsschadens und Ersatz der Heilbehandlungskosten, soweit die Krankenversicherung nicht eintritt. Auch vermehrte Bedürfnisse, wie die Kosten einer Kurbehandlung, Umschulungsmaßnahmen, orthopädische Hilfsmittel oder ein Haushaltsführungsschaden sind zu ersetzen. Unter Umständen besteht ein Rentenanspruch, der ohne professionelle Hilfe eines Verkehrsrechtsanwalts für den Geschädigten kaum zu überblicken, geschweige denn zu berechen sein wird. Im Fall der Tötung eines nahen Angehörigen haben die Hinterbliebenen neben dem Ersatz der Beerdigungskosten Anspruch auf Übernahme der Unterhaltsverpflichtungen des Getöteten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch der Schock, der durch den Unfalltod des Angehörigen herbeigeführt wird, Ansprüche begründen.

Als Unfall(mit)verursacher gilt: Kühlen Kopf bewahren! Lassen Sie sich nicht vom Unfallgegner einschüchtern und geben Sie keine spontanen Schuldanerkenntnisse ab! Überprüfen Sie das Protokoll der Polizei, korrigieren Sie Unstimmigkeiten und falsche Sachverhalte. Treffen Sie keine Vereinbarungen mit der Versicherung zum Beispiel über die Wahl der Werkstatt, die Einschaltung eines Sachverständigen oder anderes. Die Versicherung des Gegners verspricht nur auf den ersten Blick schnelle Hilfe. Letztendlich ist sie nur daran interessiert, Ihnen so wenig wie möglich zu zahlen.

Neben dem großen Bereich des Verkehrsschadens- und -zivilrechts gibt es auch das große Gebiet des Verkehrsstrafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts.

Zu diesen Bereichen zählen zum Beispiel:

  • Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Bußgeldverfahren wegen zu geringem Abstand zum Vordermann
  • Rotlichtverstöße
  • Verstöße gegen die 0,5 Promille-Grenze bei Alkohol oder Fahren unter Drogeneinfluss.

Letztere Delikte können unter bestimmten Umständen bei höherer Alkohol- oder Drogenkonzentration auch als Straftaten geahndet werden. Auch hier ist bei Zweifeln der Verkehrsrechtsanwalt Ihr kompetenter Ansprechpartner, denn in ständiger Zusammenarbeit mit erfahrenen Sachverständigen auf diesem Gebiet weiß er, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Nachteile von Ihnen abzuwenden oder jedenfalls den Schaden für Sie so weit wie möglich zu begrenzen. Nicht selten wird ein Fahrverbot verhängt oder es steht gar der Entzug der Fahrerlaubnis auf dem Spiel. Dabei muss folgendes beachtet werden: Der Verlust des Führerscheins kann so manchen Arbeitnehmer die berufliche Existenz kosten! Wir können Ihnen sagen, auf welchem Wege Sie im Falle eines Fahrerlaubnisentzuges den Führerschein schnellstens wiederbekommen! Auch im Falle einer Verkehrsunfallflucht stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen kompetent zur Seite. Sollte es notwendig sein, einen Sachverständigen zum Beispiel zur Frage der Bemerkbarkeit des Unfalles einzuschalten, werden diese Kosten von einer eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung übernommen.

Als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern und sich mit einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens allein zu besprechen. Diese Grundsätze sollten Sie beherzigen, denn unbedachte vorzeitige Äußerungen können den Verlauf des Verfahrens zu Ihrem Nachteil beeinflussen. Deshalb raten wir in diesen Fällen dringend zu einer umgehenden Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt, zumal nur dieser und nicht der Betroffene berechtigt ist, Akteneinsicht bei Gericht oder der Staatsanwaltschaft zu verlangen.

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Telefax 0461-14600-99

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